Gute Nachricht: relativ wenig!
Ihr müsst euer Impressum und eure Datenschutzerklärung aktualisieren, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Dabei solltet ihr sicherstellen, dass euer Impressum weiterhin alle erforderlichen Angaben gemäß § 5 DDG enthält. Dazu gehören beispielsweise euer Name bzw. die Firmenbezeichnung, eine ladungsfähige Anschrift und Kontaktdaten, unter denen ihr erreichbar seid.
Auch eure Datenschutzerklärung sollte auf den neuesten Stand gebracht werden. Überprüft, ob sie den aktuellen Datenschutzbestimmungen entspricht und alle erforderlichen Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf eurer Webseite enthält.